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Bundesrat stimmt für Reform der privaten Altersvorsorge

Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zu. Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente und soll die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen.

Im Mittelpunkt der Reform steht die Schaffung von Altersvorsorgedepots. Damit lassen sich Aktien, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter ansparen. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge lassen sich auch nach der Reform weiter besparen. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.

Auch künftig sind für sicherheitsorientierte Sparer Produkte vorgesehen, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert und ausgezahlt werden. Daneben soll es ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie geben, bei dem höhere Renditechancen möglich sind.

Vorgesehen ist zudem ein kostengünstiges Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft als Alternative zu den privat angebotenen Produkten.

Prozentuale Förderung statt fester Zulage

Mit einer veränderten Zulagenförderung sollen höhere Anreize zur Vorsorge geschaffen werden. Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro.

Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent.

Zugang auch für Selbstständige

Der Bundestag hat bei seinen Beratungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen geändert und dabei auch Forderungen des Bundesrates aufgegriffen. So können nun neben Arbeitnehmern künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren. Außerdem wurden die Kinderzulage erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt von 1,5 auf 1 Prozent abgesenkt.

Ergänzende Entschließung

Zusammen mit seiner Zustimmung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung bittet, zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Zudem spricht er sich für eine Variante aus, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.

Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 08.05.2026

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