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Heilberufe: Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.

Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. 

Hierzu soll das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. 

Zudem soll in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden können. Die Erteilung der Approbation setzt allerdings den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.

Schließlich sollen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von EU-Regeln hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen werden. 

(hib / STB Web)

Artikel vom 17.12.2025

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