HP_karriere_image_02

Immer auf dem Laufenden:
News aus unserem Hause.

Über unsere News-Rubrik halten wir Sie immer informiert – über alles, was es Neues über uns und unsere Arbeit zu wissen gibt. Dazu erhalten Sie hier auch immer wieder aktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.

Frohes Schmökern!

Heading 1

with a request body that specifies how to map the columns of your import file to the associated CRM properties in HubSpot.... In the request JSON, define the import file details, including mapping the spreadsheet's columns to HubSpot data. Your request JSON should include the following fields:... entry for each column.

Gericht bestätigt Zuschlag für Zytostatika-Herstellung

Der Apotheken zu erstattende Herstellungszuschlag für die Zubereitung von Zytostatika ist rechtmäßig. Er muss damit nicht, wie von den Krankenkassen gefordert, abgesenkt werden. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Zytostatika bilden eine zentrale Säule der Krebstherapie. Apotheken erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Herstellung neben den üblichen Apothekenzuschlägen einen gesonderten, pauschalen Zuschlag. Nachdem die seit 2014 geltende Regelung von Seiten der Apotheken gekündigt worden war, konnten sich die Vertragsparteien nicht über die Höhe der neuen Zuschläge einigen. Die zuständige Schiedsstelle setzte daher mit Wirkung vom 17. Oktober 2022 einen einheitlichen Zuschlag von 100 Euro fest. Daraus ergeben sich Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen von jährlich etwa 400 Millionen Euro.

Gegen diesen Schiedsspruch hat der GKV-Spitzenverband geklagt. Auf der Grundlage eines seinerzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Gutachtens hält er einen deutlich geringeren Arbeitspreis von 31 Euro beziehungsweise 29 Euro pro applikationsfähiger Einheit für angemessen.

Klage des GKV-Spitzenverbands abgewiesen

Das LSG hat die Klage nun jedoch abgewiesen. Die Schiedsstelle habe den ihr zugewiesenen Beurteilungsspielraum nicht überschritten und auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) benenne für parenterale Lösungen zwar erheblich geringere als in dem beklagten Schiedsspruch festgesetzte
Apothekenzuschläge. Sie stelle allerdings nur eine Auffangregelung dar und bilde keine absolute Preisgrenze für die Vereinbarung von Herstellungszuschlägen beziehungsweise deren Festsetzung durch Schiedsspruch.

Das Urteil vom 20. August 2025 (Az. L 16 KR 423/22 KL) ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

(LSG Berlin-Brandenburg / STB Web)

Artikel vom 22.08.2025

12.08.2025

Trends bei Gehältern in der ambulanten Versorgung

Wieviel angestellte Ärzte im ambulanten Sektor verdienen, hatte eine Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und DocCheck Research zum Thema. Ein zentrales Ergebnis: Ländliche Regionen punkten bei den Verdienstchancen angestellter

05.08.2025

Fachkräftemangel beschäftigt Apotheken

Der Fachkräftemangel beschäftigt viele Apotheken. 60 Prozent der im Rahmen des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) im Juli befragten Apotheken geben an, dass dieser in ihren Apotheken sehr stark oder stark spürbar sei. Am häufigsten gesucht wurden im

29.07.2025

Apothekenzahl weiter rückläufig

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilt, sinkt die Zahl der Apotheken weiter. Zur Jahresmitte 2025 gab es danach 16.803 Apotheken in Deutschland – 238 Apotheken weniger als zum Jahresende 2024. In den ersten sechs

22.07.2025

Mehr Gesundheits-Apps, aber kaum bessere Qualität

Eine ZEW-Studie zeigt einen deutlichen Anstieg in der Zahl deutschsprachiger Gesundheits-Apps, allerdings nicht bei qualitativ hochwertigen Apps, die als Digitale Gesundheitsanwendungen zugelassen werden könnten. Deutschland war 2020 das erste Land