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Mehr Gesundheits-Apps, aber kaum bessere Qualität

Eine ZEW-Studie zeigt einen deutlichen Anstieg in der Zahl deutschsprachiger Gesundheits-Apps, allerdings nicht bei qualitativ hochwertigen Apps, die als Digitale Gesundheitsanwendungen zugelassen werden könnten.

Deutschland war 2020 das erste Land weltweit, das einen strukturierten Erstattungsweg für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt hat. Damit wurde ein neues Geschäftsmodell für Gesundheits-Apps geschaffen. Die Studie des ZEW Mannheim hat die Auswirkungen dieses Vergütungsmodells auf den Gesamtmarkt für Gesundheits-Apps untersucht.

Anstieg von Apps zur Nutzung von Daten zu Werbezwecken

"Seit bekannt geworden ist, dass es die Abrechnung von Apps auf Rezept in Deutschland geben wird, zeigen die Daten im Vergleich zu anderen Märkten einen deutlichen Anstieg bei Anwendungen, die für den deutschsprachigen Markt verfügbar sind", erklärt Sabrina Schuber, ZEW-Wissenschaftlerin und Ko-Autorin der Studie. Der Anstieg sei aber fast ausschließlich von Apps getrieben, die Patientendaten für Werbezwecke nutzen.

Einstiegshürden für Entwickler

Des Weiteren fiel den Forschenden auf, dass die Anzahl an Apps, zu denen es wissenschaftliche Publikationen gibt, offenbar kaum gestiegen ist. "Genau das wäre aber das Qualitätssignal, das sicherstellt, dass Gesundheits-Apps auch tatsächlich einen Mehrwert bieten. Für viele App-Entwickler scheinen die Hürden für eine Erstattung durch die Krankenversicherung immer noch zu hoch zu sein", so Prof. Dr. Simon Reif, der ebenfalls an der Studie mitgewirkt hat. 

Ärztinnen und Ärzte können DiGAs verschreiben, wenn die Gesundheits-Apps nach erfolgreicher Prüfung zugelassen wurden. Für App-Entwickler ist eine solche Verschreibung eigentlich finanziell attraktiv: im ersten Jahr nach der Zulassung erhalten sie im Durchschnitt 135 Euro pro Verschreibung pro Monat. "Das System könnte von niedrigeren Einstiegshürden – bei ebenfalls niedrigerer Vergütung – profitieren", so Reif. 

(ZEW / STB Web)

Artikel vom 22.07.2025

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