HP_karriere_image_02

Immer auf dem Laufenden:
News aus unserem Hause.

Über unsere News-Rubrik halten wir Sie immer informiert – über alles, was es Neues über uns und unsere Arbeit zu wissen gibt. Dazu erhalten Sie hier auch immer wieder aktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.

Frohes Schmökern!

Heading 1

with a request body that specifies how to map the columns of your import file to the associated CRM properties in HubSpot.... In the request JSON, define the import file details, including mapping the spreadsheet's columns to HubSpot data. Your request JSON should include the following fields:... entry for each column.

Grundsteuer: BFH hält Bundesmodell für verfassungskonform

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens nach dem sogenannten Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungskonform hält.

Die Regelungen werden seit dem 1. Januar 2025 in elf Bundesländern angewendet und sind seit Einführung regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Verfahren.

Die Kläger rügten unter anderem, das Bundesmodell arbeite mit zu starken Typisierungen und Pauschalierungen und führe deshalb nicht zu realitätsgerechten Immobilienwerten. Bodenrichtwerte seien häufig zu grob gefasst und würden besondere Grundstücksmerkmale nicht ausreichend berücksichtigen. Auch die für die Berechnung des Rohertrags angesetzten pauschalen Nettokaltmieten würden insbesondere in Großstädten nicht zwischen guten und schlechten Wohnlagen differenzieren.

Den BFH konnten die Kläger jedoch nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen überzeugen. Dieser bestätigte inhaltlich die Auffassungen der Vorinstanzen. Insbesondere würden die Vorschriften des Ertragswertverfahrens nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen.

Gesetzgeber darf pauschalieren

Der Gesetzgeber dürfe pauschalieren und sich dabei am Regelfall orientieren, ohne allen Besonderheiten durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen. Vereinfachungen seien zulässig, um eine praktikable und automatisiert fortschreibbare Bewertung von Millionen Grundstücken zu gewährleisten und einen erneuten "Bewertungsstau" zu vermeiden.

Die Entscheidungen (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) betreffen Eigentümer in allen Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden. Für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sie keine Auswirkungen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle nutzen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 10.12.2025

09.12.2025

2,4 Arbeitstage mehr im neuen Jahr

2026 gibt es bundesweit im Schnitt 250,5 Arbeitstage – 2,4 Tage mehr als 2025. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Hauptgrund ist, dass manche Feiertage auf das Wochenende fallen. Die Angaben mit einer Nachkommastelle resultieren

04.12.2025

Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein Steuerentlastungspaket beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Das

24.11.2025

Medizinischer Rat: Immer mehr befragen Dr. KI

Immer mehr Menschen in Deutschland holen medizinischen Rat bei KI-Systemen ein. Laut einer Bitkom-Befragung nutzen 45 Prozent Chatbots wie ChatGPT, Gemini oder Copilot, um Symptome oder allgemeine Gesundheitsfragen zu klären. Jeder Zehnte tut dies

18.11.2025

Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärzten zunehmend Standard

In Praxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist die Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten inzwischen weit verbreitet. Eine Umfrage der apoBank zeigt: Wer am Umsatz beteiligt ist, verdient im Schnitt deutlich mehr