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Bundeskabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf für die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Mit den Neuregelungen sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern entlastet werden.

Insgesamt geht das Bundesfinanzministerium (BMF) von einem Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro aus. Die Entlastungen sollen in zwei Stufen erfolgen und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein. 

In Anbetracht der in den letzten Jahren gestiegenen Lebensmittelpreise, Mieten und Energiepreise sei es umso wichtiger, eine große Mehrheit in Deutschland steuerlich zu entlasten. Familien mit Kindern könnten mit der Reform ab 2028 über 600 Euro mehr im Jahr zur Verfügung haben als heute, teilte das BMF mit.

Um dies zu ermöglichen, soll der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro soll zudem eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten.

Wesentliche Maßnahmen:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
  • Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon sollen vor allem die mittleren Einkommen profitieren.
  • Das Kindergeld steigt von heute 259 Euro zunächst auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
  • Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
  • Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 02.09.2026

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